Am 12.05.2009 öffnete der Betreiber des Kernkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) bei laufendem Betrieb des Reaktors zwei Gebäudeabschlussarmaturen des Sicherheitsbehälters und setzte sie außer Funktion, um Arbeiten an einer Löschanlage im Si-cherheitsbehälter durchzuführen. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und eine Abgeordnete der Grünen im Bundestag stellten Strafantrag (DUH am 5.04.2011), weil diese Maßnahme gegen die Sicherheitsspezifikationen der Genehmigung verstoße und damit ungenehmigt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft leitete das Ermittlungsverfahren ein und bat insbesondere die Aufsichtsbehörde und den Gutachter der Aufsichtsbehörde um Stellungnahme. Aufgrund der Stellungnahmen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV Süd) und der baden-württembergischen Atomaufsichtsbehörde sowie der hierzu vorgelegten Unterlagen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit Beschluss vom 6.09.2011 ein.
Die DUH hat daraufhin das Büro für Atomsicherheit beauftragt, eine zusammenfassende Bewertung des Vorgangs zu erstellen. Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit den wesentlichen Aspekten des Vorgangs.