Nach dem Beschluss des Bundestages vom 17.03.2011 wurde die deutsche Bundesregierung aufgefordert, eine neue Risikoanalyse aller deutschen Kernkraftwerke vorzulegen.
Das Büro für Atomsicherheit hat das Untersuchungsprogramm für der Reaktorsicherheitskommission (RSK) und den von der Reaktorsicherheitskommission durchgeführten "Stresstest" für Kernkraftwerke bewertet.
Bewertung des Untersuchungsprogramms der RSK:
Das Untersuchungsprogramm der RSK stellt keine Risikoanalyse der deutschen Kernkraftwerke dar. Es enthält keine nachprüfbaren Kriterien für die Sicherheit. Die bestehende Sicherheitsauslegung der Atomkraftwerke und der technische Sicherheitszustand der Anlagen werden nicht geprüft.
Bewertung des von der RSK durchgeführten "Stresstests":
Mit dem der Öffentlichkeit vorgestellten "Stresstest" für deutsche Kernkraftwerke wird der Eindruck erweckt, die Kernkraftwerke würden einer neuen Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) untersuchte das Büro für Atomsicherheit, welche Bewertungskriterien die RSK zu Grunde legte. Ergebnis: Der "Stresstest" beinhaltet weder eine tatsächliche Überprüfung noch entsprechen seine Kriterien den verfassungsrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.