Der Gesetzesentwurf, den die CDU/FDP-Regierung vorgelegt hat, ist verfassungsrechtlich anfechtbar. Es besteht ein hohes Risiko, dass das Gesetz mit der vorliegenden Begründung vom Bundesverfassungsgericht auf Antrag wegen Verstoßes gegen Art. 3 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt wird. Im Gesetzentwurf sind zentrale überfällige Regelungen nicht enthalten.