... sieht seine Aufgabe darin, offene Fragen bei der Sicherheit von Atomkraftwerken zu thematisieren und nachvollziehbar darzustellen. Es will eine Plattform sein, auf der Expertenwissen zur nuklearen Sicherheit für eine fachlich qualifizierte Diskussion nutzbar gemacht wird.
In der aktuellen Studie werden der Europäische Stresstest für Kernkrafte erläutert, seine Wirkung und seine Grenzen analysliert. Im Ergebnis kann der "Stresstest", der weitgehend auf Betreiberangaben beruht und nur einen kleinen Ausschnitt der Sicherheitsfragen behandelt, auf Grund seines Konzepts und seiner Methodik keine Aussage über die Sicherheit der Kernkraftwerke hervorbringen. Damit erfüllt er nicht den Anspruch, den der Europäische Rat gesetzt hatte.
Am 12. Mai 2009 öffnete der Betreiber des Kernkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) bei laufendem Betrieb des Reaktors zwei Gebäudeabschlussarmaturen des Sicher- heitsbehälters und setzte sie außer Funktion, um Arbeiten an einer Löschanlage im Sicherheitsbehälter durchzuführen. Die Stellungnahme des Büros für Atomsicherheit zeigt nun, dass diese Maßnahme gegen die Sicherheitsspezifikationen der Genehmigung verstößt. Überdies haben der TÜV Süd als kerntechnischer Gutachter und das baden-württembergische Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde das bislang geltende Sicherheitskonzept grundlegend uminterpretiert, indem sie die Maßnahme des Kernkraftbetreibers akzeptierten.
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Nach dem Beschluss des Bundestages vom 17.03.2011 wurde die deutsche Bundesregierung aufgefordert, eine neue Risikoanalyse aller deutschen Kernkraftwerke vorzulegen. Die Reaktorsicherheitskommis- sion legte ein Untersuchungsprogramm vor und führte in der Folge einen den genannten "Stresstest" durch. Wie ist die Arbeit der Kommission zu bewerten?
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